Schädlingskontrolle
Schädlingskontrolle nach dem Feldaufgang
Nach dem Verbot der neonicotionoiden Saatgutbeizen 2018/19 entfiel der systemisch wirkende Langzeitschutz für die oberirdischen Pflanzenteile (Blatt/Hypokotyl) vor den wichtigsten Schädlingen wie Moosknopfkäfer, Grüne Pfirsichblattlaus und Schwarze Bohnenlaus sowie Rübenfliege. Da die neonikotionoiden Beizen auch phytotoxisch wirkten, ist mit einem zügigeren Auflaufen und vitaleren Jungpflanzenbeständen zu rechnen.
Um die Jugend- und Blattentwicklung zu schützen, sollten mit dem Auflaufen der Pflanzen aber spätestens ab dem 4-Blattstadium die Bestände auf Blattschädlinge kontrolliert werden. Für die Applikation von Insektiziden sind Schadschwellen zu beachten, prophylaktische Applikationen sind verboten. Weiterhin gelten Auflagen, um Grundwasser sowie Nützlinge und Bienen zu schonen. Leider gefährden die meisten Wirkstoffe wichtige Gegenspieler der Schädlinge wie Marienkäfer, Schweb- oder Florfliegen.